Vergabegrundsätze

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Der Stiftungsvorstand entscheidet nach freiem Ermessen anhand der Satzung, der Zielsetzungen und der Richtlinien.
  • Die Stiftung ist nicht verpflichtet, Gründe der Zustimmung/Ablehnung festzuhalten. Es gibt auch keinen Anspruch auf Mitteilung dieser Gründe.
  • Sie erhalten i.d.R. eine Nachricht per Mail, bei einem positiven Bescheid meistens mit einer Fristsetzung für die Umsetzung des Projektes.
  • Geldzahlungen erfolgen erst nach Projektabschluss und erfolgter Zahlung des Antragsstellers.