Fördervoraussetzungen

  • Gemeinnütziges Vorhaben, welches kurz und klar beschrieben ist, mit Zeit- und Finanzierungsplan sowie Finanzierungslücke. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss ggfls. nachgewiesen werden.
  • Fokussierung auf ein Vorhaben. Anträge mit mehreren, alternativen Projekten werden nicht gefördert.
  • Anfragen müssen von den offiziellen Organen der betroffenen Organisation gestellt werden. Anträge von Dritten bleiben unberücksichtigt. Die Bittmann-Stiftung betreibt kein Sponsoring (z.B. Bandenwerbung u.ä.) und spendet keine Preise für Tombolas.
  • Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.